Die Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Tod ist für viele Menschen noch immer ein Tabu. Noch schwieriger ist es, über dieses Tabuthema mit Angehörigen oder nahestehenden Menschen zu sprechen.
Doch oftmals tritt der Tod eines geliebten Menschen plötzlich und unerwartet in unser Leben.
Viele Wege müssen erledigt und Entscheidungen getroffen werden. Doch gerade in einer solchen Situation ist dies schwer, man ist überfordert.
In einem persönlichen Gespräch mit uns können Sie ihre dereinstige Bestattung ganz individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen festlegen.

Dazu gehören z. Bsp.:

  • Bestattungsart und -ort

  • Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier

  • Auswahl von Sarg, Bestattungswäsche und Urne

  • Gestaltung von Traueranzeigen und Trauerbriefen

  • musikalische Umrahmung der Trauerfeier

  • Auswahl des Blumenschmuckes

  • Erfassung der notwendigen Abmeldungen

  • Grabpflege und Beschriftung des Grabmals

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Auch die Finanzierung der Bestattung bereits zu Lebzeiten ist möglich. Seit 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen weggefallen ist, wird es für viele Menschen zunehmend schwieriger die finanziellen Mittel zur Absicherung der Bestattung aufzubringen.


Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h., Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

Ob kleine (10,- €) oder große (100,- €) Summen können sie regelmäßig oder unregelmäßig ansparen. Sie sind da völlig frei und an keinen zeitlichen Rahmen gebunden.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter, Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG


Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.

Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Wie es funktioniert:

Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten.

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH


Warum ist eine Sterbegeldversicherung heutzutage so wichtig?


Da das Sterbegeld zum 01.01.2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.

Das Kuratorium bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit folgenden Vorteilen an:

  • ohne Gesundheitsprüfung,

  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr,

  • günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag,

  • bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz,

  • 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt)

  • bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:


01. - 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
07. - 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme
13. - 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme
16. - 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme
nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung

  • begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr,

  • Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,-

  • Monats-, Jahres- oder Einmalbeitrags-Zahlung* sind möglich.

* Bei einem Einmalbeitrag wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Beitrag rückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme im Todesfall fällig.

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